| Einstein, Albert Die Grundlage der allgemeinen Relativitaetstheorie 1916 | ||||||
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es scheint sich auch kein anderer Weg darzubieten, der ge-
statten würde, der
vierdimensionalen Welt Koordinatensysteme
so anzupassen, daß bei ihrer
Verwendung eine besonders
einfache Formulierung der Naturgesetze zu
erwarten wäre.
Es bleibt daher nichts anderes übrig, als alle denkbaren1)
Koordinatensysteme als für die Naturbeschreibung prinzipiell
gleichberechtigt
anzusehen. Dies kommt auf die Forderung
hinaus:
Die allgemeinen Naturgesetze sind durch Gleichungen aus-
zudrücken, die für
alle Koordinatensysteme gelten, d. h. die
beliebigen Substitutionen gegenüber
kovariant (allgemein ko-
variant) sind.
Es ist klar, daß eine Physik, welche diesem Postulat ge-
nügt, dem allgemeinen
Relativitätspostulat gerecht wird.
Denn in allen Substitutionen sind jedenfalls
auch diejenigen
enthalten, welche allen Relativbewegungen der (dreidimen-
sionalen) Koordinatensysteme entsprechen. Daß diese Forde-
rung der allgemeinen
Kovarianz, welche dem Raum und der
Zeit den letzten Rest physikalischer
Gegenständlichkeit nehmen,
eine natürliche Forderung ist, geht aus folgender
Überlegung
hervor. Alle unsere zeiträumlichen Konstatierungen laufen
stets auf
die Bestimmung zeiträumlicher Koinzidenzen hinaus.
Bestände beispielsweise das
Geschehen nur in der Bewegung
materieller Punkte, so wäre letzten Endes nichts
beobachtbar
als die Begegnungen zweier oder mehrerer dieser Punkte.
Auch die
Ergebnisse unserer Messungen sind nichts anderes
als die Konstatierung derartiger
Begegnungen materieller
Punkte unserer Maßstäbe mit anderen materiellen
Punkten
bzw. Koinzidenzen zwischen Uhrzeigern, Zifferblattpunkten
und ins
Auge gefaßten, am gleichen Orte und zur gleichen
Zeit stattfindenden
Punktereignissen.
Die Einführung eines Bezugssystems dient zu nichts
anderem als zur leichteren
Beschreibung der Gesamtheit
solcher Koinzidenzen. Man ordnet der Welt vier
zeiträum-
liche Variable x1, x2, x3, x4 zu, derart, daß jedem Punkt-
ereignis
ein Wertesystem der Variablen x1....x4 entspricht,
Zwei koinzidierenden
Punktereignissen entspricht dasselbe
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1) Von gewissen Beschränkungen, welche der Forderung der ein-
deutigen
Zuordnung und derjenigen der Stetigkeit entsprechen, wollen
wir hier nicht
sprechen.